Aktuelle Vorgaben rechtssicher im Bürgerbüro umsetzen
Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen haben die Befugnis, Dokumente und Unterschriften auf fremden Schriftstücken amtlich zu beglaubigen. Doch wie setzt man die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, wie das Bundesbeamtengesetz (BBG) oder die Beglaubigungsverordnung (BeglV), rechtssicher um? Und welche speziellen Anforderungen gelten bei der Beglaubigung fremdsprachiger Dokumente? Unser erfahrener Referent liefert klare Antworten und vermittelt das notwendige Wissen, um Beglaubigungen rechtssicher und korrekt durchzuführen.
1. Beglaubigungen von Dokumenten
2. Beglaubigung von Unterschriften
3. Gebührenbefreiung bei Beglaubigungen
4. Führungszeugnisse
Claus Nitzinger ist ehem. Leiter der Zentrale des Bürgerbüros München und arbeitet als Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule im Bereich der Fortbildung zu den Themen Melde-, Pass-, Ausweiswesen, Verwaltungsrecht. Er war außerdem Leiter des Sachgebietes Auskunftssperren, Auskünfte, Datenübermittlungen Schöffenwahl und Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter. Er ist Multiplikator zur Einführung des neuen Personalausweises und des Bundesmeldegesetzes und wirkt bei der Aktualisierung der Passverwaltungsvorschrift mit.
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Rund 400 Kunden vertrauen uns jährlich aufgrund unserer langjährigen Expertise.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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