Aktuelle Neuerungen des Meldewesens in der Praxis
Die zentrale rechtliche Grundlage für das Meldewesen bildet das Bundesmeldegesetz (BMG). Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen treten insbesondere bei den im 5. Abschnitt des BMG behandelten Themen wie Auskunftssperren, bedingte Sperrvermerke und Übermittlungssperren immer wieder Herausforderungen für die Mitarbeitenden auf. Um Eintragungen und Auskunftserteilungen korrekt umzusetzen, ist es unerlässlich, die aktuellen Richtlinien zu kennen. Unser Experte vermittelt praxisnah alle relevanten Neuerungen und deren Auswirkungen, um diese sicher anwenden zu können.
1. Auskunftssperren
2. Bedingter Sperrvermerk
3. Übermittlungssperren
leitet seit 2003 die Abteilung Bürgerdienste bei der Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Seit 2006 ist er als Dozent im Bereich des Pass-, Ausweis- und Melderechts sowie zum Wahlrecht tätig. Er war 2010 einer von fünf Multiplikatoren zur Einführung des neuen Personalausweises in Bayern. Außerdem ist er Mitautor des Kommentars zum Bundesmeldegesetz.
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Rund 400 Kunden vertrauen uns jährlich aufgrund unserer langjährigen Expertise.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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