Aktuelle Gesetzesänderungen und neueste Rechtsprechung
Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Unternehmen können langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, wenn die aktuelle Gesetzeslage nicht beachtet wird. Wichtige Neuerungen bringt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz z. B. für Arbeitsverträge und Zeugnisse. Auch das geplante Beschäftigtendatengesetz sollte von Arbeitgebern beachtet werden. Unternehmen sollten die Weichen stellen im Hinblick auf arbeitsrechtliche Fragen bezüglich der Teillegalisierung von Cannabis. Zudem bleiben Fragen rund um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihren Beweiswert sowie aktuelle Probleme des Urlaubsrechts und zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes juristische Dauerbrenner. Dieses Update-Seminar behandelt gesetzliche Neuerungen sowie die aktuellste Rechtsprechung und ermöglicht den Teilnehmenden bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen sicher zu agieren.
Wer sollte am Seminar Arbeitsrecht teilnehmen?
Das Seminar Arbeitsrecht wurde konzipiert für Arbeitgeber, für Mitarbeiter in führenden Positionen wie z. B. Personalbeauftragte, Personalleiter und Personalsachbearbeiter, für Führungskräfte mit arbeitsrechtlicher Aufgabenstellung sowie für Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben, die an arbeitsrechtlichen Fragestellungen interessiert sind. Wieso ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar empfehlenswert? Arbeitsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Das betrifft zum einen die Rechtsprechung, die sog. Grundsatzentscheidungen erlässt, welche das Arbeitsleben in rechtlicher Hinsicht bestimmen. Aber auch die Gesetzgebung ist rege und erlässt neue Gesetze bzw. reformiert bestehende. Aus diesem Grunde muss Arbeitgebern sowie Personalverantwortlichen die regelmäßige Teilnahme an arbeitsrechtlichen Seminaren dringend empfohlen werden. Nur auf diese Weise können sie sachgerechte und rechtlich fundierte Entscheidungen treffen und Unstimmigkeiten bzw. letztendlich sogar gerichtliche Auseinandersetzungen mit „ihren“ Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat vermeiden.
Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer mit ins Seminar bringen? Diese sind vielschichtig. Oftmals geht es um Fragen der korrekten Abwicklung von Arbeitsverhältnissen wie z. B. im Falle der Erkrankung von Mitarbeitern bzw. bei Fragen der Urlaubsgestaltung. Aber auch der Umgang mit Mitarbeitern, die in Elternzeit, Mutterschutz bzw. Pflegezeit gehen, kann sich im Einzelfall schwierig gestalten. Tendenziell von Interesse sind zudem Problemstellungen im Hinblick auf die Nutzung betrieblicher Telekommunikationseinrichtungen, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement bzw. zu Zeugnisfragen und Zielvereinbarung. Letztendlich sind Probleme rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen von großer Bedeutung.
Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft? Das ist zweifelsohne die Frage, wie Arbeitgeber und Personalverantwortliche rechtssicher mit Abmahnungen oder Kündigungen auf ein Fehlverhalten von Arbeitnehmern reagieren können.
Rechtsanwältin und Referentin, Expertin für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Berufsbildungsrecht. Sie ist seit 1982 als Rechtsanwältin tätig und berät und vertritt Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen gerichtlich sowie außergerichtlich. Seit 1991 ist sie als Referentin, Dozentin und Seminarleiterin tätig. Als ausgewiesene und anerkannte Expertin ist sie eine gefragte Seminarleiterin und Trainerin von Führungskräften und Personalverantwortlichen, die sie in Grundsatzfragen des Arbeitsrechts schult. Sie arbeitet als Herausgeberin, Autorin sowie Kommentatorin arbeitsrechtlicher Literatur für verschiedene Verlage und ist Beraterin einer Schlichtungsstelle. Sie ist u.a. Referentin des Lehrgangs „Fachreferent/in Arbeitsrecht“ und Herausgeberin des Praxishandbuchs „Das neue Berufsbildungsrecht“.
Dr. Björn Braun studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, Thessaloniki und Bonn. Nach dem Studium absolvierte er den postgradualen Studiengang zum Master des Wirtschaftsrechts (LL.M.) in Köln mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Im Anschluss promovierte Dr. Björn Braun zu einem individualarbeitsrechtlichen Thema. Seine anwaltliche Tätigkeit begann Dr. Björn Braun bei der internationalen Großkanzlei Osborne Clarke in der Praxisgruppe Employment & Pensions. Im Frühjahr 2018 trat er als Rechtsanwalt bei Küttner Rechtsanwälte ein. Dr. Björn Braun berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Gesellschafter-Geschäftsführern in Statusfeststellungsverfahren gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und vor den Sozialgerichten. Darüber hinaus liegt ein weiterer Fokus von Dr. Björn Braun in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung seiner Mandanten. Dr. Björn Braun veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen des Arbeitsrechts und ist ferner als Referent im Arbeitsrecht tätig.
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