Bedeutung – Ausstellung – Bewertung
Die EU hat mit einer Vielzahl von Ländern sog. Präferenzabkommen geschlossen und Zollvergünstigungen (sog. Präferenzen) vereinbart. Konkret bedeutet dies, dass die Einfuhr aus der EU in eines dieser Länder bei Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung (bspw. EUR.1, EUR-MED, Formblatt EUR.2, …) zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern die eingeführten Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen. Hier spielt die Lieferantenerklärung (LE) eine entscheidende Rolle. Da jedoch an der Entstehung einer Exportware meist viele unterschiedliche Unternehmen beteiligt sind und das Präferenzrecht der EU sehr komplex ist, sind bei der Erstellung von LE häufig Fehler vorprogrammiert.
Wie die LE korrekt erstellt und typische Stolpersteine erkannt werden, erfahren die Teilnehmenden anhand praktischer Beispiele im Seminar. So sind sie in der Lage, sowohl von Lieferanten ausgestellte LE zu prüfen, als auch selbst LE für ihre Kunden korrekt zu erstellen und vermeiden künftig Ärger und finanzielle Nachteile bei Zollprüfungen.
Für die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung sind folgende Systemvoraussetzungen notwendig:
Stefan Balling ist mit seinen 30 Jahren Berufserfahrung ein Experte in Sachen Import/Export. Der Verkehrsfachwirt und Logistiker ist als Referent und Dozent im Bereich Zoll und Außenwirtschaft tätig. Außerdem ist er durch die ICC Deutschland akkreditierter Incoterms® 2020-Trainer.
Bernhard Morawetz ist Groß- und Außenhandelskaufmann mit Spezialisierung zum Fachkaufmann für Außenwirtschaft (IHK) und seit 1997 im Bereich Zoll & Export tätig. Er unterstützt, berät und schult insbesondere mittelständische Firmen bei der Strukturierung von Zollprozessen, Tarifierungs-, Exportkontroll- und Dual-Use-Fragen, Warenursprung & Präferenzen. Darüber hinaus ist Bernhard Morawetz seit 2009 ehrenamtliches Mitglied des DIHK Außenwirtschaftsausschusses in Berlin, zertifizierter Incoterms® 2020 Trainer und engagiert sich als aktives Mitglied im Außenhandelsverband NRW.
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