Rechtssichere Abrechnung der Reisekosten in Unternehmen unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen
Aktuell gibt es wichtige Neuerungen in der Reisekostenabrechnung: Das betrifft u. a. die Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten, Sachbezüge, Elektrofahrzeuge, Umzugskosten sowie Übernachtungskosten. Die Finanzverwaltung hat dieses Jahr diverse Urteile veröffentlicht und dadurch einige Sachverhalte geregelt. Es gibt bei zahlreichen Themen neue Urteile beziehungsweise BMF Schreiben, wie z. B. zum Thema erste feste Tätigkeitsstätte, neue Umzugskostenpauschalen, Betriebsveranstaltungen und das Wachstumschancengesetz hat einige rückwirkende Änderungen mit sich gebracht. Des Weiteren wurden bereits neue Auslandspauschalen für Übernachtung und Verpflegung angekündigt und die allgemeinen Sachbezugswerte, z. B. für Mahlzeiten, wurden zum 01.01.2025 wieder angehoben.
Aktuelle Änderungen bei der Abrechnung von Reise- und Bewirtungskosten 2025
Wer sollte am Seminar Reisekosten- und Bewirtungsrecht teilnehmen?
In unseren bisherigen Seminaren zum Thema Reisekosten waren Teilnehmer mit folgenden Positionen dabei: Lohn-, Finanz- und Bilanzbuchhalter, Mitarbeiter der Reisekostenabrechnung, Mitarbeiter aus dem Controlling sowie aus dem Personalwesen, die im Unternehmen bereits mit Reise- und Bewirtungskosten beauftragt sind.
Weshalb ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar empfehlenswert?
Durch die sehr komplexen und umfangreichen diversen Sachverhalte im Reisekosten- und Bewirtungsrecht kommt es immer wieder zu neuen gesetzlichen Änderungen, Klarstellung durch Urteile und Verfahrensanweisungen der Finanzverwaltung. Bei einer falschen Beurteilung können diese leicht zu hohen Nachforderungen einer Prüfung, z. B. Lohnsteuerprüfung oder Betriebsprüfung führen. Auch die Abrechnungssoftware kann die komplexen Sachverhalte oft nicht abbilden.
Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer mit ins Seminar bringen?
Aktuell beschäftigt viele Teilnehmer das Thema Verpflegungsmehraufwand und in Verbindung damit Arbeitsessen, Belohnungsessen, Kürzungen der Verpflegungspauschalen und natürlich die Aufteilung von gemischten Reisen, wie z. B. Privataufenthalt in Verbindung mit einer Dienstreise.
Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft?
Alles was mit dem Thema Mahlzeiten zu tun hat. Unabhängig davon, ob es sich um Mahlzeiten auf Dienstreisen oder Mahlzeiten im Rahmen der Tätigkeit im Betrieb handelt.
Susanne Weber ist bei der Steuerberatungsgesellschaft „Rödl & Partner“ in München tätig. Sie ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in allen Fragen des deutschen Lohnsteuerrechts und verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Außerdem war sie vor ihrer jetzigen Tätigkeit in der Finanzverwaltung u.a. als Lohnsteueraußenprüferin im Einsatz.
Abteilungsleiter der Lohnbuchhaltung und Prokurist bei der Lehleiter & Partner AG.
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Rund 400 Kunden vertrauen uns jährlich aufgrund unserer langjährigen Expertise.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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