Minderleistung identifizieren und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen
Mangelnde oder unzureichende Leistungen der Angestellten beeinflussen betriebliche Prozesse enorm und wirken sich nicht nur auf Führungskräfte, sondern auch auf andere Mitarbeitende negativ aus. Die Folgen sind oft weitreichend: angespanntes Betriebsklima, schwächere Produktivität oder gar Existenzbedrohung eines Unternehmens, besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten. Daher ist es enorm wichtig, zusammen mit den leistungsschwächeren Mitarbeitenden eine faire Lösung zu finden, um Leistungen zu steigern oder sich im letzten Schritt rechtssicher vom Angestellten zu trennen. Doch bei der Identifizierung von „Low Performance“ sowie bei der Bestimmung einer geeigneten Vorgehensweise im Umgang mit Low Performern gibt es einiges zu beachten.
1. Begriffsbestimmung „Low Performer“
2. Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
3. Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen und Maßnahmen des Arbeitgebenden
4. Diskussion, Fallbeispiele
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Malibu, USA, war Frau Sailer zunächst mehrere Jahre als Syndikusanwältin im HR Department einer internationalen Großbank in München mit Schwerpunkt im Individual- und Kollektivarbeitsrecht tätig, bevor sie sich im Jahr 2018 der Augsburger Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner anschloss. Seit 2022 ist die Fachanwältin für Arbeitsrecht Partnerin der Sozietät. Daneben ist Frau Sailer Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München.
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Miriam Gebauer
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