Die aktuellen Neuerungen in der Gefahrstoffverordnung rechtssicher umsetzen
Um die Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen Unternehmen besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen gesetzliche Neuerungen umsetzen und regelmäßig ihre Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen anpassen. 2024 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wie in den Jahren zuvor erneut zahlreiche Neuerungen in den TRGSn beschlossen. Neugefasst sind u. a. TRGS 430 „Isocyabate" , TRGS 520 "Sammelstellen für Kleinmengen gefährlicher Abfälle", TRGS 529 "Biogas" oder die TRGS 751 "Tankstellen/Gasfüllanlagen". Darüber hinaus wurden einige TRGSn geändert bzw. ergänzt, beispielsweise zu Arbeitsplatzgrenzwerten (TRGS 900) oder zum Verzeichnis für CMR-Stoffe (TRGS 905). Zusätzlich stellen die Europäische Harmonisierung im Rahmen der REACH- bzw. CLP-Verordnung neue Anforderungen. Dies führte auch zu Anpassungen an die entsprechenden deutschen Verordnungen. Wie die Teilnehmenden die aktuellen Anforderungen sicher im Unternehmen umsetzen, vermittelt ihnen dieses Updateseminar.
Die Teilnehmenden
Rechtliche Grundlagen des Gefahrstoffmanagements
Neuerungen der Gefahrstoffverordnung
Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Betrieb
Neue Anforderungen an die aktuelle Dokumentation
Ausblick: Künftige Entwicklungen im Gefahrstoffrecht
Studium der Chemie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Promotion am Lehrstuhl für Anorganische Chemie (1999). Nach der Promotion Zusatzausbildung im Bereich Marketing, Vertrieb und Projektmanagement. Daran anschließend von 2001 bis 2006 Stellvertretender Vertriebsleiter bei der Carl Roth GmbH + Co. KG, einem europaweit tätigen Chemiegroßhändler und Chemikalienhersteller. 2006 Übernahme, Leitung und Ausbau der Abteilung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz im selben Unternehmen. Ab 2010 zusätzlich auch Gefahrgutbeauftragter, Abfallbeauftragter und Sicherheitsbeauftragter. Seit mehreren Jahren Mitglied im Arbeitskreis „Chemikalienpolitik“ und Vorsitzender des Arbeitskreises „Gefahrstoffe“ des Verbandes Chemiehandel sowie Mitglied des Arbeitskreises „Umwelt/Energie“ der IHK Karlsruhe. Mitautor der Praxishandbücher „Die Gefahrstoffverordnung“ und „Die neuen Laborrichtlinien“ der FORUM VERLAG HERKERT GmbH.
Ist Inhaberin des Ingenieurbüros Sicherheit non stop und berät in den Bereichen Gefahrstoffmanagement, Arbeitssicherheit und Abfallmanagement. Darüber hinaus ist sie als Gefahrgut- und Abfallbeauftragte tätig. Die Referentin verfügt über viele Jahre in der Praxis erworbene Erfahrungen in den Bereichen Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Arbeitssicherheit und führte bereits zahlreiche erfolgreiche Unterweisungen und Schulungen im Inhouse-Bereich durch.
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Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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