Kurs: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS im Unternehmen umsetzen

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS im Unternehmen umsetzen

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 3 Tage

Erfolgreiche Integration der neuen EU Standards im Lagebericht

Im Juli 2024 wurde der Regierungsentwurf zu der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directiv (CSRD) durch das Bundeskabinett beschlossen. Dadurch wird die bisher geltende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichtserstattung (NFRD) abgelöst und führt zu umfangreichen Änderungen für Unternehmen und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, nachhaltigkeitsbezogene Informationen im Lagebricht offen zu legen.
Damit Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten richtig dargestellt werden können, gilt es, sich rechtzeitig über die umfangreichen Änderungen zu informieren.
  • Ziele & Nutzen

    • Die Teilnehmenden erhalten grundlegende Informationen zur neuen Richtlinie und kennen danach den Geltungsbereich und die Anforderungen für Ihr Unternehmen. 
    • Die Teilnehmenden lernen, wie man die durch CSRD und ESRS geforderten Nachhaltigkeitsinformationen zu einem Nachhaltigkeitsbericht als eigenen Abschnitt im Lagebericht aufbereitet und zusammenstellt.
    • Durch den hohen Praxisbezug erhalten die Teilnehmenden nicht nur alle wichtigen Daten, sondern können nach dem Seminar sofort mit der Umsetzung beginnen

  • Inhalte

    Grundlagen der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
    • Entwicklung der Richtlinie
    • Geltungsbereich, betroffene Unternehmen und Zeitschiene
    • Anforderungen an betroffene Unternehmen

    ESRS als neuer Standard in der EU
    • Aufbau und Inhalte des neuen Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standard)
    • Generelle Anforderungen (Grundlagen | ESRS 1):
    • Worum es bei der erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung geht
    • Umsetzungsanforderungen
    • Nachhaltigkeitsaspekte/-themen
    • Form und Umfang der Nachhaltigkeitserklärung
    • Übergangsfristen 
    • Allgemeine Offenlegungspflichten/Angaben: Nachhaltigkeitsmanagement (ESRS 2):
    • Stakeholder Analyse
    • Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit)
    • Due Diligence Verfahren
    • Regelungen, Rollen, Verantwortlichkeiten
    • Anreizsysteme für Nachhaltigkeit
    • Offenlegung zum Thema Umweltschutz | Environment ESRS E1-5: 
    • Klimaschutz
    • Umweltverschmutzung
    • Wasser- und Meeresressourcen
    • Biodiversität und Ökosysteme
    • Materialverbrauch und Circular Economy
    • Offenlegung zum Thema Soziales/Gesellschaft |Social (ESRS S1-4): 
    • Eigene Belegschaft
    • Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
    • betroffene Gemeinschaften
    • Verbraucher und Endnutzer
    • Offenlegung zur Governance (ESRS G1): Unternehmenspolitik und gutes Geschäftsgebaren

    Umsetzung im Unternehmen – Projekt „Offenlegung/Berichterstattung“
    • Notwendige Schritte zur erfolgreichen und regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS bzw. Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen
    • Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen
    • Datenmanagement

  • Zielgruppe

    Beauftragte (Nachhaltigkeit, Compliance, Umwelt, Qualität)
    • Finanzabteilungen
    • Unternehmenskommunikation/Marketing
    • Mitarbeiter/innen aus einzelnen nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen wie Marketing, Arbeitssicherheit,  Personal, Facility Management, Betriebsräte


Die Fristen zur Umsetzung der Berichterstattung:
Ab 2024 Großunternehmen, die bereits unter die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) gefallen sind.*
Ab 2025 Unternehmen, die unabhängig ihrer Kapitalmarktorientierung min. zwei der folgenden Kriterien erfüllen*: 
  • Mehr als 250 Mitarbeitende 
  • Nettoumsatzerlöse von min. 50 Mio. Euro 
  • Bilanzsumme von min. 25 Mio. Euro 
Ab 2026 bis 2028 Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden (Kleinstunternehmen ausgenommen)* 

* Sonderfall Berichterstattungspflicht bei Nicht-EU-Firmen mit folgenden Kriterien:
Mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU mit einem Mindest-Nettoumsatz von 150 Mio. Euro innerhalb der EU

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Wenn Sie möchten, passen wir die Schulung gerne an Ihre Bedürfnisse an.

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Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:

Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.

Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.

 (5/5)
" Tolle Weiterbildung. Hat wirklich Spass gemacht. Regulatorik ist generell immer trocken und zäh. Die Referierenden haben die Thematik hervorragend vermittelt. Auf Fragen wurde immer eingegangen. Es gab immer einen Praxisbezug."
R. Ullmann, Blueorange 21 Development
" Das Seminar deckte wesentliche Bereiche ab und verschaffte Klarheit über die Anforderungen, die den Unternehmen durch diese Richtlinie auferlegt werden. […] Dieses Seminar diente nicht nur als Bildungsplattform, sondern auch als klarer Aufruf zum Handeln für Unternehmen, Nachhaltigkeit in ihre Kerntätigkeit zu integrieren."
C. Giannoulis, Jurymitglied des GreenUp Awards
" Kompaktes Wissen eines sehr komplexen Themas in geeigneter Form vermittelt, super Mix aus Wissen und Austausch."
N. Steinacher, Hagleitner Hygiene Deutschland GmbH

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Miriam Gebauer

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