Kurs: Gefährdungsbeurteilung Brandschutz

Gefährdungsbeurteilung Brandschutz

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 4 Stunden

Leitfaden und Praxistipps gegen Brandrisiken aller Art

Stets veränderliche Arbeitsbedingungen und immer neue Brandrisiken (wie u. a. durch Lithium-Akkus) sind typische Hausforderungen für Brandschutz-Verantwortliche. Diesen kann nur gerecht werden, wer die Brandgefahren gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig ermittelt, bewertet und fortlaufend im Blick behält.

  • Ziele & Nutzen

    • Rechtlicher Überblick mit Fokus „Brandschutz“: Die Teilnehmenden kennen alle wichtigen Regelwerke, die für die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz erforderlich sind (u. a. § 5 ArbSchG, ASR V3, ASR A2.2, TRGS 800, DGUV Information 205-003)
    • Praxiskompetenz: Die Teilnehmenden erstellen eine Gefährdungsbeurteilung am praktischen Beispiel eines allgemein relevanten Risikos (z. B. Lithium-Akkus) 
    • Rechtswirksamer Nachweis: Die Teilnehmenden sind in der Lage, Brandrisiken durch eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig zu ermitteln, zu gewichten und daraus Maßnahmen abzuleiten: Dadurch wird die Wirksamkeit ihrer Brandschutzorganisation rechtskonform belegt.

  • Inhalte

    Gefährdungsbeurteilung Brandschutz: Diese rechtlichen Regelungen müssen Brandschutzverantwortliche kennen

    • Welche “must haves” abgeleitet werden können aus § 5 ArbSchG, ASR A2.2, TRGS 800, DGUV Information 205-003 u. a.

    Neue Risiken – ein Überblick

    • Gefährdungen durch aktuelle Entwicklungen und Trends
    • Gefährdungen durch neue Gefahrstoffe, Materialien und Verfahren

    Handlungstipps für typische Risiken

    • Wo in Unternehmen regelmäßig “blinde Flecken” im Brandschutz lauern und wie diese minimiert werden

    Gefährdungsbeurteilung konkret

    • Schritt-für-Schritt zur Gefährdungsbeurteilung Brandschutz: Beispiel “Lithium” (in unterschiedlichen Unternehmensbereichen)

  • Zielgruppe

    Verantwortliche Personen im Brandschutz (Brandschutzbeauftragte und -manager/-innen, Brandschutzhelfer/-innen) 
    Leitung Brandschutz/Werkfeuerwehr
    Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte 
    Facility Manager/-innen
    Behördenvertreter/-innen (z.B. Brandschutzdienststellen)


Inklusive Nachweis über Unterrichtseinheiten:
Brandschutzbeauftragte sind gemäß DGUV-Information 205-003 verpflichtet, Fortbildungen mit insgesamt 16 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren zu besuchen. Die Teilnehmenden erhalten nach dem Seminar einen Nachweis über vier absolvierte Unterrichtseinheiten.
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Sven Rost
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Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:

Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.

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Ich werde solche Veranstaltungen auch in meinem Kollegenkreis (SiFa) sehr gerne bekannt machen."
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